Eine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, aber ...

02.07.2018 - 07:30 UhrVor 1 Monat aktualisiert
Vorlagepflicht bei der FSK
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Vorlagepflicht bei der FSK
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In Deutschland entscheidet die FSK über die Altersfreigabe von Filmen. Wir klären euch darüber auf, ob jeder Film auf dem Tisch der Freiwilligen Selbstkontrolle landen muss.

Wenn sich hierzulande die Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) einen Film zur Brust genommen hat, erkennt ihr es daran, dass auf der entsprechenden DVD oder Blu-ray ein Prüfsiegel prangt. Die Freigaben erfolgen dabei im Rahmen der Prüfungsverfahren  für 5 FSK-Alterskennzeichnungen , möglich ist aber auch, dass ein Film - zum Beispiel wegen einfacher oder schwerer Jugendgefährdung - keine Kennzeichnung von der FSK erhält. Spannend ist in diesem Rahmen natürlich auch die Frage, ob jeder Film zwingend der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegt werden muss oder sich die Zuordnung einer farbigen Plakette nicht vielmehr auch umgehen lässt - und, wenn ja, mit welchen potentiellen Konsequenzen.

Eine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, aber ...

Tatsächlich ist es von Gesetzes wegen nicht notwendig, der FSK einen Film vorzulegen, doch wird auf den Prozess verzichtet, sind die Folgen verheerend. Die in der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO) vereinten Wirtschaftsverbände haben sich jedoch dazu verpflichtet, nur von der FSK begutachtete Produktionen zu veröffentlichen, was bei faktischer Betrachtung das wirtschaftliche Aus für einen ungeprüften Film bedeutet.

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Von der FSK nicht gekennzeichnete Trägermedien dürfen zwar immerhin Erwachsenen zugänglich gemacht werden, doch birgt dies ein großes Risiko. So besteht die Möglichkeit, dass sich bald die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mit dem entsprechenden Film beschäftigt und diesen indiziert. Dann darf das Werk nicht mehr beworben werden. Die BPjM wird grundsätzlich auf Antrag tätig, den wiederum zumeist Jugendbehörden in die Wege leiten. Vermutet die Bundesprüfstelle gar eine strafrechtliche Relevanz, leitet sie den Titel an die Staatswanwaltschaft weiter. Kommt schließlich das zuständige Gericht zu der Auffassung, dass der Film gegen geltendes Recht verstößt - in Betracht kommt beispielsweise § 131 des Strafgesetzbuches wegen Gewaltdarstellung -, wird zusätzlich zu dem Werbeverbot ein Vorführ- sowie ein Vertriebsverbot ausgesprochen. Nunmehr darf mit der vorliegenden Fassung des betreffenden Films auch nicht mehr gehandelt werden.

Den Verleihern drohen bei Nichtvorlage juristische Konsequenzen

Weiterhin muss der Verleiher eines FSK-ungeprüften Titels juristische Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe befürchten, wenn ihm das Gericht bei der Feststellung der strafrechtlichen Relevanz des Films fahrlässiges Handeln nachweist. Aus diesem Grund legen Verleiher Filme ohne FSK-Kennzeichnung der Juristenkommission der SPIO (JK) vor. Vergibt diese das Siegel "keine strafrechtliche Relevanz", können Gerichte eben jene Relevanz später zwar trotzdem feststellen - der Verleiher ist in diesem Fall jedoch vor individueller strafrechtlicher Verfolgung geschützt.

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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine rechtliche Vorlagepflicht von Filmen bei der FSK zwar nicht besteht, sehr wohl aber von einer faktischen Pflicht die Rede sein kann. Wird ein Film nämlich nicht von der Freiwillige Selbstkontrolle unter die Lupe genommen, besteht eine erhebliche rechtliche Unsicherheit. In Betracht kommen verschiedene Maßnahmen von einer Vertriebsbeschränkung bis hin zum Vertriebsverbot. Theoretisch drohen den Verleihern sogar juristische Maßnahmen.

Wie steht ihr zur Vorlagesituation bei der FSK?

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