Ab 16 oder 18? Das sind die FSK-Regeln für die Altersfreigaben

21.06.2018 - 08:00 UhrVor 1 Monat aktualisiert
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Fast jeder dürfte die bunten Prüfsiegel auf DVDs oder Blu-rays kennen, welche auf die Altersfreigabe verweisen. Wir erklären euch, nach welchen Kriterien die FSK diese Altersfreigaben vergibt.

Die Altersfreigaben, die sich in Form verschiedenfarbiger Prüfsiegel auf DVDs oder Blu-rays wiederfinden, werden von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach unterschiedlichen Kriterien vergeben. Dabei werden in den Prüfverfahren der FSK die Freigaben für 5 Altersstufen vorgenommen. Diese haben wir euch aufgelistet und uns dabei auf die Angabe der FSK bezogen (Quelle: Alterseinstufungen und FSK-Kennzeichen )

Aus dem Prüfergebnis werden die jeweiligen Alterskennzeichen sowie bei Kinospielfilmen eine Kurzfassung der Freigabebegründung veröffentlicht. Die Altersfreigabe ist jedoch nicht mit einer pädagogischen Empfehlung oder ästhetischen Bewertung verbunden. Einen fest gefügten Kriterienkatalog für die Beurteilung der möglichen Wirkungen gibt es nicht, aber Maßstäbe, die der sachkundigen Auslegung bedürfen. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe sowie nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.

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Nachfolgend präsentieren und erläutern wir euch die 5 verschiedenen Altersstufen sowie die damit verbundenen Anhaltspunkte und Problembereiche, nach denen die FSK für ihre Altersfreigaben urteilt:

FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung

FSK 0

Für die Altersfreigabe ab 0 bzw. ohne Altersbeschränkung orientiert sich die FSK daran, wie Kleinkinder filmische Darstellungen wahrnehmen. Diese wird als vorwiegend episodisch ausgerichtet definiert, während kognitive und strukturierende Fähigkeiten noch kaum ausgebildet sind. Dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse werden als besonders problematisch erachtet, da diese Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen können. Als problematisch werden außerdem Bedrohungssituationen für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren erachtet, da sich diese noch vollständig mit der Filmhandlung identifizieren. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.

FSK ab 6 freigegeben

FSK 6

Auch wenn Kinder ab 6 Jahren zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken entwickeln, gilt es für die FSK bei den 6- bis 11-Jährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Eine distanzierende Wahrnehmung wird laut der Einschätzung der FSK etwa ab dem 9. Lebensjahr möglich, wenn Kinder beginnen, fiktionale und reale Geschichten voneinander unterscheiden zu können. Ein 6-jähriges Kind würde jedoch noch vollständig in die Filmhandlung eintauchen. Daher ist eine positive Auflösung von Konfliktsituationen auch hier noch maßgebend. Spannungs- und Bedrohungsmomente dürfen weder zu lange anhalten noch zu nachhaltig wirken.

FSK ab 12 freigegeben

FSK 12

Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe sind laut der Annahme der FSK bereits erste Genre-Kenntnisse vorhanden. Hierdurch kann eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, verkraftet werden. Noch nicht selbstständig verarbeitet werden kann beispielsweise die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme. Da sich 12- bis 15-Jährige noch in der Pubertät und somit in einer Phase der Selbstfindung befinden, wird insbesondere Filmen, die zur Identifikation mit einem "Helden" einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, ein Gefährdungspotenzial attestiert. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, hält die FSK für diese Altersgruppe allerdings durchaus für zumutbar und für deren Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.

Bei einer FSK 12-Kennzeichnung gilt zudem die gesetzliche Regelung, dass Kindern im Alter von 6 Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt wird, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern autorisiert ist, reicht dagegen nicht aus.

FSK ab 16 freigegeben

FSK 16

16- bis 18-Jährige besitzen der Auffassung der FSK nach eine entwickelte Medienkompetenz. Weiterhin problematisch bleibt für die Einrichtung dabei die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Wenn Filme Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren, werden sie von der FSK nicht freigegeben. Mit besonderer Sensibilität wird zudem die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit geprüft.

FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe

FSK 18

Die Altersfreigabe ab 18 Jahren bzw. keine Jugendfreigabe erfolgt, wenn nach der Auffassung der FSK keine einfache oder schwere Jugendgefährdung vorliegt. Für DVDs und Blu-rays darf keine einfache, für öffentliche Filmvorführungen keine schwere Jugendgefährdung vorliegen. Ist ein Film ab 18 freigegeben, kann er von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht mehr indiziert werden.

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Keine Kennzeichnung

Erhält ein Film beispielsweise wegen einfacher bzw. schwerer Jugendgefährdung keine Kennzeichnung von der FSK, darf er trotzdem verkauft bzw. aufgeführt werden. Allerdings nur Erwachsenen und gegen eigenes rechtliches Risiko der Verantwortlichen, falls er strafrechtlich relevante Inhalte enthält. Kommt ein Gericht beispielsweise nach einer Anzeige zur Auffassung, dass es sich um einen schwer jugendgefährdenden Film handelt, sind unter anderem Werbung und Ankündigung gesetzlich verboten und strafbar. Über den Jugendschutz hinaus möglicherweise zu berücksichtigende strafrechtliche Bestände fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Justiz, nicht der FSK.

Sind die Kriterien der FSK bei der Beurteilung von Altersfreigaben für euch nachvollziehbar?

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